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Mieterselbstauskunft - diese Informationen sollten Sie abfragen

Eine sorgfältig ausgefüllte Mieterselbstauskunft bietet Ihnen als Vermieter wichtige Anhaltspunkte, um die Zuverlässigkeit und Zahlungsfähigkeit potenzieller Mieter besser einschätzen zu können. Doch welche Informationen sind wirklich relevant und welche Fragen dürfen Sie stellen? Im Folgenden gebe ich Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Inhalte einer Mieterselbstauskunft.



 

Persönliche Angaben

Zu den grundlegenden Informationen gehören der Name, das Geburtsdatum, die aktuelle Anschrift sowie die Kontaktdaten des Mietinteressenten. Angaben zum Familienstand und zur Anzahl der einziehenden Personen (inklusive Kinder) sind ebenfalls sinnvoll, um die Wohnsituation besser einschätzen zu können.

Beruf und Einkommen

Zentrale Bestandteile der Mieterselbstauskunft sind die Angaben zum aktuellen Arbeitgeber, zur beruflichen Position und zum monatlichen Nettoeinkommen. Sie geben Aufschluss über die finanzielle Situation des Interessenten und helfen Ihnen dabei, seine langfristige Zahlungsfähigkeit einzuschätzen. In diesem Zusammenhang wird häufig auch eine Kopie der letzten Gehaltsnachweise oder ein Einkommensnachweis angefordert.

Bonitätsauskunft

Eine aktuelle Schufa-Auskunft oder eine andere Bonitätsauskunft ist ein wichtiger Nachweis für die Kreditwürdigkeit eines Mieters. Sie zeigt, ob der Interessent in der Vergangenheit Zahlungsschwierigkeiten hatte und ob er als zuverlässig gilt.

Mietverhältnis und bisherige Wohnsituation

Fragen zur aktuellen Wohnsituation, zur Dauer des bisherigen Mietverhältnisses und zum Grund des Wohnungswechsels können Aufschluss über die Zuverlässigkeit und das Mietverhältnis geben. Auch die Kontaktdaten des bisherigen Vermieters können hilfreich sein, sofern der Interessent dem zustimmt.

Haustiere und besondere Wünsche

Wenn Haustiere gehalten werden dürfen, empfiehlt es sich, dies bereits in der Selbstauskunft zu erfragen. Ebenso können besondere Wünsche oder Anforderungen abgefragt werden, beispielsweise das Mitbringen von Möbeln, Renovierungsbedarf oder spezielle Nutzungswünsche, um spätere Missverständnisse zu vermeiden. 

Diese Fragen sind in der Mieterselbstauskunft nicht erlaubt

Eine umfassende Selbstauskunft ist zwar für Vermieter hilfreich, es gibt jedoch klare rechtliche Grenzen. Bestimmte Informationen dürfen nicht abgefragt werden:

  • Ethnische Herkunft und Religion: Fragen nach Nationalität, Religionszugehörigkeit oder Weltanschauung sind unzulässig.
  • Politische Ansichten und Mitgliedschaften: Fragen nach Parteizugehörigkeit, Gewerkschaftsmitgliedschaft oder anderen privaten Vereinigungen sind tabu.
  • Gesundheitszustand: Informationen zu Krankheiten, Behinderungen oder dem Gesundheitszustand sind grundsätzlich nicht erlaubt.
  • Vorstrafen: Die Frage nach Vorstrafen ist nur in Ausnahmefällen zulässig, etwa wenn diese das Mietverhältnis direkt betreffen (z. B. bei der Vermietung an Personen mit einschlägigen Vorstrafen im Bereich Mietbetrug).
  • Sexuelle Orientierung: Auch diese Information darf nicht abgefragt werden.

Sichere Mieterauswahl mit IMMOBILIENBERATUNG Dipl.-Ing. Michael Gros

Eine sorgfältig ausgefüllte Mieterselbstauskunft ist ein wichtiges Instrument für eine fundierte Mieterauswahl. Gerne unterstütze ich Sie bei der Gestaltung einer Mieterselbstauskunft sowie bei allen weiteren Schritten rund um die Vermietung Ihrer Immobilie.

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