Die Maklerprovision ist die Vergütung für die Vermittlung einer Immobilie. Sie wird fällig, wenn ein Kauf- oder Mietvertrag erfolgreich zustande kommt. Die Höhe der Provision variiert je nach Region und Art des Geschäfts. In der Regel liegt sie beim Kauf zwischen 3 % und 7 % des Kaufpreises, bei Mietobjekten meist in Höhe von zwei bis drei Monatskaltmieten.
Das Bestellerprinzip wurde im Jahr 2015 für Mietwohnungen eingeführt. Es regelt, dass derjenige die Maklerprovision zahlt, der den Makler beauftragt hat. Bei Mietverträgen bedeutet das in der Praxis, dass der Vermieter die Provision übernimmt, wenn er den Makler engagiert hat. Für Mieter bedeutet dies eine klare finanzielle Entlastung, da sie in der Regel keine Maklergebühren mehr zahlen müssen.
Beim Kauf von Immobilien gilt das Bestellerprinzip nicht. Hier gilt seit 2002 eine bundesweit einheitliche Regelung, nach der Verkäufer nur bis zu 50 % der Provision auf den Käufer übertragen können. Häufig teilen sich die Parteien die Maklerprovision, um eine faire Lösung zu erzielen. Als Ihr Immobilienberater achte ich darauf, dass die Provisionsregelung transparent und nachvollziehbar gestaltet wird.
In den von mir betreuten Regionen wie Peiting, Pfaffenwinkel, Landsberg am Lech, Füssen, Garmisch-Partenkirchen und Aschheim variieren die Provisionssätze und Regelungen teilweise. Meine langjährige Erfahrung ermöglicht es mir, Sie individuell und kompetent zu beraten, damit Sie die für Sie beste Lösung finden.
Die Maklerprovision und das Bestellerprinzip sind wichtige Themen, die Sie bei jeder Immobilienvermittlung berücksichtigen sollten. Als Ihr vertrauensvoller Partner lege ich großen Wert auf eine transparente Kommunikation und faire Konditionen. So schaffen wir gemeinsam die Grundlage für eine erfolgreiche Zusammenarbeit und einen reibungslosen Immobiliengeschäftsabschluss.
Bei Fragen zur Maklerprovision oder zum Bestellerprinzip stehe ich Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
Rufen Sie uns an. Wir freuen uns auf ein persönliches Gespräch.
+49 173 57 64 604