Ihre Quelle für Immobiliennews und Expertentipps

Maklerprovision und Bestellerprinzip im Überblick

Als Diplom-Ingenieur und Immobilienberater mit langjähriger Erfahrung in der Region Peiting, und Aschheim ist es mir ein Anliegen, Ihnen einen transparenten Einblick in die Themen Maklerprovision und Bestellerprinzip zu geben. Beide Aspekte sind für Eigentümer und Interessenten von zentraler Bedeutung, wenn es um den Kauf oder Verkauf von Immobilien geht.

Was ist die Maklerprovision?

Die Maklerprovision ist das Honorar, das ein Immobilienmakler für seine Vermittlungsleistung erhält. Sie wird in der Regel fällig, wenn ein Kauf- oder Mietvertrag erfolgreich abgeschlossen wurde. Die Höhe der Provision ist gesetzlich nicht festgelegt, sondern orientiert sich an den regionalen Gepflogenheiten und den Vereinbarungen im Maklervertrag. Beim Immobilienkauf beträgt die Gesamtprovision üblicherweise 7,14 % des Kaufpreises inklusive Mehrwertsteuer – aufgeteilt auf Käufer und Verkäufer, sodass jede Partei in der Regel 3,57 % des Kaufpreises trägt.

Das Bestellerprinzip bei Mietobjekten

Seit Juni 2015 gilt in Deutschland das sogenannte Bestellerprinzip bei der Vermietung von Wohnimmobilien. Das bedeutet: Wer den Makler beauftragt, zahlt die Provision. In den meisten Fällen sind dies die Vermieter, da sie den Makler mit der Suche nach einem geeigneten Mieter beauftragen. Für Mieter entfällt somit in der Regel die Zahlung einer Maklerprovision, sofern sie den Makler nicht selbst beauftragen. Bei Mietobjekten ist die Provision auf maximal zwei Monatskaltmieten zuzüglich Mehrwertsteuer begrenzt. Dieses Prinzip sorgt für mehr Fairness auf dem Mietmarkt und schützt insbesondere Wohnungssuchende vor unerwarteten Kosten.

Ausnahmen und Sonderfälle bei der Maklerprovision

Neben den klassischen Wohnimmobilien gibt es Ausnahmen und Sonderregelungen bei der Maklerprovision. Bei Gewerbeimmobilien, Grundstücken oder speziellen Anlageobjekten kann die Provisionshöhe abweichen. Hier wird die Provision oft individuell verhandelt und kann sowohl höher als auch niedriger ausfallen als bei Wohnimmobilien. Ebenso gelten bei der Vermittlung von Ferienimmobilien oder landwirtschaftlichen Flächen. Es empfiehlt sich, die Konditionen im Vorfeld genau zu prüfen und schriftlich festzuhalten, um Missverständnisse zu vermeiden.

Worauf sollten Sie achten?

Als Immobilienbesitzer oder Interessent empfehle ich Ihnen, die Konditionen rund um die Maklerprovision und das Bestellerprinzip sorgfältig zu prüfen. Transparente Kommunikation, ein schriftlicher Maklervertrag und die klare Darstellung der Kosten sind unerlässlich für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit.

Ihr Ansprechpartner für faire Immobilienlösungen

Mit fundierter Beratung und umfassender Transparenz unterstütze ich Sie dabei, die für Sie besten Entscheidungen zu treffen. Vertrauen Sie auf meine regionale Expertise und langjährige Erfahrung – für eine sichere und faire Immobilienvermittlung. Kontaktieren Sie mich gerne telefonisch unter +49 173 57 64 604 oder per E-Mail an m.gros@immogros.de

Zurück zur News-Übersicht

IMMOBILIENBERATUNG Dipl.-Ing. Michael Gros

Rufen Sie uns an. Wir freuen uns auf ein persönliches Gespräch.

+49 173 57 64 604
Kontakt
Direktkontakt
Anschrift IMMOBILIENBERATUNG Dipl.-Ing. Michael Gros Zugspitzstr. 9a 86971 Peiting
Hier finden Sie uns
_